Der Blatzheimer Grillplatz

Die Grillsaison 2024 ist gestartet.

Hier den Wunschtermin für 2024 buchen.

Eine Nutzung ohne Mietvertrag ist nicht erlaubt.

Der urige Grillplatz neben dem Clubgelände des ADRK (Rottweiler-Club) liegt etwas außerhalb von Blatzheim in idyllischer Lage am Rande des „Fichtenwäldchens“ in der Nähe des Neffelbachs. Die Straße „An den Fichten“ ist die Verlängerung der Kunibertusstraße.

57 Vermietungen in der Grillsaison 2023 zeigen, dass der Blatzheimer Grillplatz weiterhin der beliebteste Grillplatz in der Kolpingstadt Kerpen ist.

Je nach Witterung läuft die offizielle Grillsaison ab Mitte/Ende März bis Mitte November.

Auch Außerhalb der offiziellen Grillsaison kann der Grillplatz gebucht werden. Es steht dann allerdings keine mobile Toilette zur Verfügung.

Der urige Grillplatz neben dem Clubgelände des Hundevereins liegt etwas außerhalb von Blatzheim in idyllischer Lage am Rande des „Fichtenwäldchens“ in der Nähe des Neffelbachs. Die Straße „An den Fichten“ ist die Verlängerung der Kunibertusstraße.

Der Platz verfügt über eine geschlossene Hütte mit Tischen und Bänken sowie einem überdachten Feuerstand mit Grillrost. Wie in der Natur üblich, gibt es weder Strom- noch Wasseranschluss. Ein „Dixi-Ko“ steht zur Verfügung.

Nach Absprache kann nach der Grill-Party auf dem Grillplatz auch gezeltet werden. Auf Anfrage kann vom Turnverein ein Spieleset für Kinder geliehen werden.

Die Miete des Platzes beträgt 50 Euro. Es wird eine Kaution von 50 Euro erhoben. Drei Bierzeltgarnituren stehen zusätzlich zur Verfügung. Bei Bedarf kann eine AKKU-Lampe zusätzlich gemietet werden.

Die Reservierung des Platzes kann auf dieser Seite direkt unter „Reservierung“ erfolgen. Natürlich können Sie auch per Mail (grillplatz.blatzheim@gmail.com) oder Telefon (02275 6045 oder 01577 1577 477) reservieren. Bei freien Terminen ist auch eine kurzfristige Reservierung möglich.

Sie können auch direkt hier den Mietvertrag als PDF-Dokument herunterladen und online ausfüllen.

Grillplatz Mietvertrag 2024

Grillplatz Benutzungsordnung 2024

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